Umsetzung der One-Stop-Shop-Regelung bei der Umsatzsteuer im Rahmen des sogenannten E-Commerce-Paket
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die One-Stop-Shop-Regelung bei der Umsatzsteuer im Rahmen des sogenannten E-Commerce-Pakets nunmehr zum 1. Juli 2021 umgesetzt werden kann, nachdem dies zum 1. Januar 2021 verschoben worden war, und inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Wegfall der 22-Euro-Freigrenze (Warenwert) durch die 5-Euro-Bagatellgrenze für erhobenen Zoll (Zollverordnung) und einen Steuerfreibetrag von bis zu 10 Euro (Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung) ausgehebelt wird?