Umsetzung der Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung in der verbleibenden Zeit der Legislaturperiode der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts noch nachkommen, „unverzüglich“ eine Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes vorzunehmen, und was genau sind die Gründe dafür, dass kein Gesetzentwurf eingebracht wird?