Umsetzung der nahtlosen Sicherheitsgewährleistung bei der Übergabe der Kyritz-Ruppiner Heide durch die Bundeswehr an die BImA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird durch den Bund im Zuge des geplanten Abzugs der Bundeswehr aus der Kyritz-Ruppiner Heide und der Übergabe des Geländes an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben die nahtlose Sicherheitsgewährleistung konkret umgesetzt, zum Beispiel die vollständige Fertigstellung des Brandschutzstreifens um das Gelände und die ständige Verfügbarkeit von Fachkräften für Munitionsberäumung bzw. Feuerwehrkräften?