Umsetzung der nachträglichen Beitragsforderung der Deutschen Rentenversicherung gegenüber Verleihunternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zieht die Deutsche Rentenversicherung bei einer nachträglichen Beitragsforderung gegenüber Verleihunternehmen infolge der Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 25. Mai 2012 (Az. 1 ABN 27/12, 1 AZB 58/11 und 1 AZB 67/11) nur den Arbeitgeberanteil des Rentenversicherungsbeitrags ein, und wenn ja, wie werden die daraus resultierenden Rentenanwartschaften, für die kein voller Beitrag geleistet wurde, für den einzelnen Versicherten gewertet?