Umsetzung der Mobilitätsleistungen aus dem Bundesteilhabegesetz durch die Bundesländer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, wie die Bundesländer die in § 83 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesteilhabegesetzes festgeschriebenen Leistungen zur Mobilität in Bezug auf eine Kilometerpauschale (falls ja, bitte Höhe der Kilometerpauschale angeben) oder auf eine alternative Bereitstellung eines Geldbetrages umsetzen (falls ja, bitte Höhe des Geldbetrages angeben)?