Umsetzung der Listen terroristischer Organisationen und Personen
Umsetzung der Sanktionslisten von EU und UN zur Bekämpfung des Terrorismus: eingefrorene Vermögenswerte, Ermittlungs- und Strafverfahren, Verstöße gegen § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes, Klagen gegen die Listung, Entschädigungen, Auswirkungen der Listung auf asyl- und aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten, Einreiseverbote, im Bundesgebiet tätige gelistete Organisationen bzw. aufhältige Personen, Wirksamkeit bzgl. djihadistischer Gruppierungen, gezielte Tötungen oder Tötungsversuche an gelisteten Personen durch die USA<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)