Umsetzung der im Rahmen der UN-Behindertenkonvention empfohlenen Einrichtung von Focal Points
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der vom Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte herausgegebenen Studie vom 22. Dezember 2009, die in den Nummern 24 und 25 konstatiert, dass es für die effektive Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention empfehlenswert wäre, neben einem übergeordneten Focal Point nach Artikel 33 Absatz 1 der Konvention auch in allen relevanten Ministerien und Abteilungen Focal Points einzurichten, um ein entsprechendes Bewusstsein zu bilden, an der Erarbeitung eines Aktionsplanes teilzunehmen sowie die Umsetzung zu begleiten und zu kontrollieren, und in welchen Bundesministerien und deren Abteilungen wurden bislang neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der Abteilung V Focal Points eingerichtet?