Umsetzung der ILO-Konvention 182 gegen die schlimmsten Formen der Kinderarbeit in nationales Recht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gedenkt die Bundesregierung sicherzustellen, dass die ILO-Konvention 182 (ILO: Internationale Arbeitsorganisation) gegen ausbeuterische Kinderarbeit voll in nationales Recht umgesetzt und auch im Vergaberecht, z. B. für Steinmetzbetriebe, angewendet werden kann, und schließt sich die Bundesregierung der Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages an, dass dies durch ein einfaches Bundesgesetz erreichbar ist?