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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-58485

Umsetzung der ILO-Kernarbeitsnormen als Voraussetzung für das Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP)

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Rahmen des Freihandelsabkommens auch von den USA eingehalten werden, angesichts der Tatsache, dass die USA die entsprechende ILO-Konvention von 1998 nicht ratifiziert haben und nur zwei der acht Normen für sich als verbindlich erklären (www.dgb.de/repository/public_storage/aaaea4dc-bc89-11e2-bf0d-00188b4dc422/file/Stellungnahme-geplante-Verhandlungen-handels-und-Investitionsabkommen-EU-USA.pdf), und wird die Bundesregierung einem Abkommenstext zustimmen, der nicht die Wahrung der ILO-Kernarbeitsnormen zur Voraussetzung hat, obwohl dies im Verhandlungsmandat für die Europäische Kommission als Ziel erklärt wird?<br /> <br /> Geht die Bundesregierung davon aus, dass die USA als Voraussetzung für ein Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union die entsprechende ILO-Konvention ratifizieren werden (www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang- -de/index.htm), obwohl sie dies bis zum heutigen Tag verweigert haben, und wenn nein, geht die Bundesregierung davon aus, dass die Europäische Kommission im Falle der Verweigerung der Ratifizierung durch die USA die Frage der Arbeitsnormen zur Sollbruchstelle eines Freihandelsabkommens machen wird?