Umsetzung der gesetzlichen Regelung zur längerfristigen Observation von entlassenen Sicherungsverwahrten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Weise beabsichtigt die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte bundesgesetzliche Regelung der längerfristigen Observation von entlassenen Sicherungsverwahrten umzusetzen (vgl. Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode, S. 145), und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Verfassungsmäßigkeit der landesgesetzlichen Regelung in § 12c des Hamburgischen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur polizeilichen Begleitung (HmbGVBI. Nr. 5 v. 31. Januar 2014, S. 34) im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz des Landes?