Umsetzung der gesetzlichen Aufklärungspflicht bei Impfungen von Soldaten gegen COVID-19
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung die aktuelle Aufklärungspflicht der Truppenärzte, in Vorbereitung des Impfvorgangs zu duldungspflichtigen COVID-19-Impfungen, die Soldaten und Soldatinnen vollumfänglich über Risiken und Nebenwirkungen sowie Todesfallgefahr, wie sie in den jeweils aktuellen Sicherheitsberichten des PaulEhrlich-Instituts, in den Herstellerhinweisen sowie nach den Erkenntnissen des Kommandos Sanitätsdienst vorhanden sind, aufklären soll, für mit § 630e des Bürgerliches Gesetzbuches vereinbar, und wenn ja, wurde die Aufklärungspflicht uneingeschränkt und durch jeden Truppenarzt durchgeführt?