Umsetzung der geplanten lärmsanierenden Maßnahmen auf der Schienenstrecke der Münchner S-Bahnlinie S1 vor dem Hintergrund der Einrichtung einer zusätzlichen Express-S-Bahn
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wann ist konkret damit zu rechnen, dass die Schienenstrecke, auf der u. a. die Münchner S-Bahnlinie S1 vom Hauptbahnhof München zum Flughafen München fährt, aufgrund der bereits erfolgten Aufnahme in das freiwillige Programm zur Lärmsanierung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die seit langem notwendige lärmsanierenden Maßnahmen erhalten wird, und welche zeitliche Prioritätsänderung würde sich bei einer Ausweitung der Nutzung z. B. durch eine zusätzliche Express-S-Bahn ergeben?<br /> <br /> Ist der Bund alleine für die Lärmsanierung auf dieser vor allem auch vom öffentlichen Personennahverkehr genutzten Schienenstrecke verantwortlich, und würde sich bei einer Ausweitung der Nutzung z. B. durch eine zusätzliche Express-S-Bahn bezüglich der Verantwortung für die Lärmsanierung eine Änderung ergeben?</span>