Umsetzung der geplanten Anhebung der Altersgrenze für den Bezug des Unterhaltsvorschusses
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie plant die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP festgeschriebene Anhebung der Altersgrenze für den Bezug des Unterhaltsvorschusses umzusetzen, die nicht im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und anderer Gesetze (Unterhaltsvorschussentbürokratisierungsgesetz) enthalten ist, und liegen der Bundesregierung Daten vor, die es rechtfertigen, den Unterhaltsvorschuss weiterhin für maximal sechs Jahre bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr zu gewähren?