Umsetzung der Geldwäscheaufsicht und -kontrollen im Nichtbankensektor
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung die Durchführung der Geldwäscheaufsicht und -kontrollen im Nichtbankensektor, insbesondere vor dem Hintergrund der inzwischen bundesweit von zahlreichen Kommunen vorgetragenen Kritik, z. B. in der TV-Sendung „Monitor“ vom 9. August 2012 und der „FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND“ vom 6. Juli 2012, S. 9, jenseits der dort genannten Gründe wie beispielsweise Anlaufschwierigkeiten bei der Übernahme der neuen Aufgabe, die fehlende oder mangelnde Ausbildung und Schulung der von den jeweiligen Kommunalverwaltungen eingesetzten Bediensteten sowie die fehlenden oder mangelnden personellen Ressourcen und Kapazitäten (bitte mit Begründung)?