Umsetzung der europäischen Clean Vehicles Directive
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern wird die Bundesregierung bei der Umsetzung der europäischen Clean Vehicles Directive sicherstellen, dass die bestehenden und geplanten Förderprogramme des Bundes (z. B. neue E-Bus-Förderung des BMVI, Umweltbonus für Elektrofahrzeuge, Förderprogramm "Energieeffiziente und/oder CO2-arme schwere Nutzfahrzeuge", geplantes Lkw-Flottenaustauschprogramm) zur Einhaltung der Mindestziele "sauberer" Fahrzeuge bei der Beschaffung/Auftragsvergabe genutzt werden können, und in welcher Höhe sollen diese Förderprogramme bis 2030 weitergeführt werden, damit sie für die gesamte Geltungsdauer der Clean Vehicles Directive zur Verfügung stehen?