Umsetzung der EuGH-Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung in Bundesbehörden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welcher Weise setzt die Bundesregierung in ihren Behörden ihre spätestens seit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2019 geltende Pflicht zur Arbeitszeiterfassung um, und inwieweit werden hierbei Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten bezüglich der Höchstarbeitszeiten und der Ruhezeiten gemacht?