Umsetzung der EU-Verordnung zum Single Digital Gateway angesichts des Zustandes der deutschen Registerlandschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gedenkt die Bundesregierung den Artikel 14 in Verbindung mit Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/1724 zum Single Digital Gateway (SDG-VO) fristgemäß zum Dezember 2023 umzusetzen, wenn – gemäß dem Internetauftritt des Bundesministeriums des Innern und für Heimat – das technische Rückgrat für das sogenannte OnceOnly-Prinzip, nämlich die Schaffung einer funktionierenden Registerlandschaft in Deutschland, erst zum Jahr 2025 abgeschlossen sein wird (Register modernisieren, www.cio.bund.de/SharedDo cs/Kurzmeldungen/DE/2021/9_punkte_plan_digit ale_verwaltung.html, abgerufen am 24. Februar 2022)?