Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie
<span>Meldung von Ballungsräumen, Großflughäfen, Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnlinien an die Bundesregierung zur Weitermeldung an die EU-Kommission, Erstellung von Lärmkarten und Erarbeitung von Aktionsplänen, mögliche Verzögerungen, Information und Beteiligung der Bevölkerung</span>