Umsetzung der EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis wann ist mit der Umsetzung des Rechts auf Reparatur in nationales Recht durch die Bundesregierung (vgl. Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates – siehe dazu: www.evz.de/einkaufen-internet/recht-auf-reparatur.html) zu rechnen, und rechnet die Bundesregierung hierbei mit Hürden, und wenn ja, mit welchen?