Umsetzung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Welchen konkreten Zeitplan verfolgt die Bundesregierung bezüglich der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (2011/36/ EU), deren Umsetzung bis April 2013 in natio-nales Recht hätte erfolgen müssen, und welche Rechts- und Verwaltungsvorschriften werden dabei in welchem Maße geregelt, um der von mehreren Nichtregierungsorganisationen und Institutionen in ihren Stellungnahmen geäußerten Kritik an dem in der letzten Legislaturperiode vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten (Bundestagsdrucksache 17/13706) vom 4. Juni 2013 nachzukommen und gerecht zu werden?</p>