Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Auffassung, dass die erneute Berichterstattung am 19. Januar 2021 (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/rechtsverstoesse-in-firmen-und-behoerden-ministerin-lambrecht-will-whistleblower-umfassend-schuetzen/26829384.html?ticket=ST-7403980-Geo7omdMMBwqK9ZkGbjB-ap3) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, den Eindruck erweckt, dass eine Einigung innerhalb der Bundesregierung seit meiner letzten Frage (Bundestagsdrucksache 19/25435, S. 110) weiter vorangeschritten ist, obwohl der Entwurf bisher nicht in der Kabinettplanung aufgeführt wurde, und wenn ja, in welchen Punkten wurde Einigkeit erzielt?