Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/1828 zum Verbandsklagerecht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche konkreten Eckpunkte zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2020/1828 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2020 über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG in deutsches Recht haben sich die zuständigen Ressorts der Bundesregierung bisher geeinigt, und zu welchem Datum wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, der nach Vorgabe der Richtlinie bis zum 25. Dezember 2022 erlassen sein muss?