Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/822 zur Einführung der Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung die am 25. Juni 2018 verabschiedete Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates zur Einführung der Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen fristgerecht bis zum 31. Dezember 2019 in nationales Recht umsetzen, und was wären potentielle EU-rechtliche sowie praktische Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf die rückwirkende Erfassung von Steuergestaltungen ab dem 25. Juni 2018, einer nicht fristgerechten Umsetzung?