Umsetzung der EU-Richtlinie 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung zur Terrorismusverhütung bzw. Terrorismusbekämpfung die Richtlinie (EU) 2017/541 im Detail umsetzen, was laut Fristsetzung bis zum 8. September 2018 abgeschlossen sein muss, und welche Informationen besitzt die Bundesregierung darüber, inwiefern die EU-Kommission zur Terrorismusverhütung außerdem an Zusatzprotokollen zu bereits bestehenden Richtlinien oder Übereinkommen zur Terrorismusverhütung bzw. Terrorismusbekämpfung arbeitet?