Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/719 in nationales Recht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wurden die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2015/719 in nationales Recht überführt, um das höchstzulässige Gewicht erstens für "zweiachsige Kraftfahrzeuge mit alternativem Antrieb, bei denen es sich nicht um Kraftomnibusse handelt", zweitens für "dreiachsige Kraftfahrzeuge mit alternativem Antrieb" und drittens für "mit alternativen Kraftstoffen betriebene dreiachsige Gelenkbusse" anzuheben?