Umsetzung der EU-Richtlinie 2009/31/EG zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid nach dem Scheitern des CCS-Gesetzes im Bundesrat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Schritte wird die Bundesregierung nach dem Scheitern im Bundesrat beim Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CCS-Gesetz) unternehmen (mit konkreter Angabe des voraussichtlichen Zeitplans), um die bereits zum 25. Juni 2011 abgelaufene EU-Richtlinie 2009/31/EG zur geologischen Speicherung von Kohlendioxid umzusetzen, nachdem die Bundesregierung von Oktober 2009 bis April 2011 gebraucht hat, um einen Gesetzentwurf in den Deutschen Bundestag einzubringen, und teilt die Bundesregierung die Befürchtungen der Parlamentarischen Staatssekretärin Katherina Reiche, dass nun ein Strafverletzungsverfahren drohe (siehe dapd-Meldung vom 23. September 2011 sowie allgemeine Presseberichterstattung zum Scheitern des Gesetzes im Bundesrat – ARD-Tagesschau, ZDF Heute, ZDF Heute-Journal am 23. September 2011 sowie Printmedien am Wochenende 24./25. September 2011)?