Umsetzung der EU-Gesundheitsstandards für den Schadstoffausstoß von Kohlekraftwerken in nationales Recht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung die Emissionsbandbreiten von 85 bis 175 mg/m3 (Milligramm pro Kubikmeter) Rauchgas für den Schadstoffausstoß von Kohlekraftwerken in nationales Recht umsetzen, um die EU-Gesundheitsstandards auch für die deutsche Bevölkerung zu gewährleisten und den Ausstoß von Quecksilber, Stickoxiden und Schwefeldioxiden entsprechend zu reduzieren?