Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie nach Ansicht der Europäischen Kommission
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchen Punkten hat die Bundesregierung nach Ansicht der Europäischen Kommission die EU-Energieeffizienz-Richtlinie noch nicht bzw. unzureichend umgesetzt (vgl. www.zeit.de/news/2015-06/18/deutschland-eu-geht-wegen-energieeffizienz-verschaerft-gegen-deutschland-vor-18163805), und ist im Falle einer Klageeinreichung seitens der Europäischen Kommission gegen Deutschland ebenfalls mit einem Zwangsgeld von rund 30 000 Euro täglich zu rechnen, so wie es im Verfahren gegen Griechenland wegen der Nichtumsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie der Fall ist?