Umsetzung der Entbürokratisierung von besonderen Meldepflichten für inländische Beherbergungsgäste
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gestaltet sich derzeit aus Sicht der Bundesregierung die praktische Umsetzung der Entbürokratisierung von besonderen Meldepflichten für inländische Beherbergungsgäste, und durch welche Maßnahmen kann die Bundesregierung in diesem Zusammenhang der nach meinem Erleben verbreiteten Sorge zahlreicher Unternehmer begegnen, die mir in Wahlkreisgesprächen regelmäßig schildern, dass sie fürchten, dass sie Daten, deren Erfassung durch die Abschaffung besonderer Meldepflichten theoretisch entbehrlich würde, in Zukunft aufgrund anderweitiger Rechtsauflagen (z. B. kommunalrechtliche Regelungen zur Erhebung von Kurbeiträgen und Tourismusabgaben) dennoch unverändert erheben müssen, wodurch der gewünschte Entbürokratisierungerfolg faktisch entfallen würde?