Umsetzung der Empfehlungen des Gutachtens zur Bedarfsplanung bei der Erweiterung der Psychotherapierichtlinie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird sich im Hinblick darauf, dass der Gemeinsame Bundesausschuss gemäß Kabinettsentwurf zum TVSG mit der Erweiterung der Psychotherapierichtlinie um Regelungen der gestuften und gesteuerten Versorgung beauftragt werden soll, die Umsetzung der Empfehlungen des Gutachtens zur Bedarfsplanung, das in absehbarer Zeit vorgelegt werden soll, verzögern und auf die geplante Veränderung der Bedarfsplanung für den Bereich der Psychotherapie Einfluss nehmen (siehe Kabinettsentwurf Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG, www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/T/Kabinettvorlage_Gesetzesentwurf_TSVG.pdf)?