Umsetzung der Empfehlungen der EU-Kommission zur Regulierung von Fracking vom 22. Januar 2014
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie setzt die Bundesregierung die Empfehlungen der Europäischen Kommission zur Regulierung von Fracking (Empfehlung der Kommission vom 22. Januar 2014 mit Mindestgrundsätzen für die Exploration und Förderung von Kohlenwasserstoffen, z. B. Schiefergas, durch Hochvolumen-Hydrofracking 2014/70/EU), die unter anderem Mindestabstände zu Wohnbebauung, Mindestabstände zwischen Grundwasser und der zu frackenden Horizonte sowie die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) vorgeben, im laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Fracking um, und wenn nicht, warum nicht?