Umsetzung der Emissionsbandbreiten der BVT-Merkblätter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Emissionsbandbreiten der BVT-Merkblätter uneingeschränkt ohne Ausnahmen für alle durch EU-Recht dafür vorgesehenen Industrieanlagen gelten? <br /> <br /> Wird die Bundesregierung dafür sorgen, dass diese Umsetzung der BVT-Merkblätter in Deutschland auch in die Diskussion der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" einfließt?