Umsetzung der Einigung auf EU-Ebene zur Dauer der Arbeitsverbote für Asylbewerber
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann wird die Bundesregierung die auf EU-Ebene zur sog. Aufnahmerichtlinie erzielte Einigung, Arbeitsverbote für Asylbewerber dürften neun Monate nicht überschreiten, umsetzen, und beabsichtigt sie, lediglich die gemeinschaftsrechtlichen Mindestvorgaben umzusetzen oder darüber hinaus die Dauer der Arbeitsverbote weiter zu verkürzen oder ganz aufzuheben?