Umsetzung der Eigenbeteiligung von Flüchtlingen an den Kosten der Sprach- und Integrationsförderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie genau will die Bundesregierung die von den Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD am 5. November 2015 beschlossene "angemessene Eigenbeteiligung" von Flüchtlingen an den Kosten der Sprach- und Integrationsförderung umsetzen (bitte den geplanten Betrag in Euro nennen, die zugrunde liegende Berechnung und Angemessenheitsdefinition darlegen und auflisten, für welche Sprachkurse und Fördermaßnahmen diese "Eigenbeteiligung" erhoben wird), und welcher bürokratische Aufwand entsteht bei der Erhebung dieser Eigenbeteiligung jeweils?