Umsetzung der durch das Tierschutzgesetz vorgesehenen Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Hundetrainer
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Teilt die Bundesregierung den Eindruck, dass nach wie vor Defizite bei der Umsetzung des durch das Tierschutzgesetz vorgesehenen Erlaubnispflicht für gewerbsmäßige Hundetrainer bestehen – trotz der in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 56 auf Bundestagsdrucksache 18/2529 genannten erarbeiteten Vollzugshinweise, und werden zur Verbesserung weitere Gespräche mit den Ländern geführt?</p>