Umsetzung der Beschlüsse des Europarats zur Stärkung der Partizipationsrechte der Einwanderer in den Mitgliedsstaaten
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Welche Anstrengungen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um die in vier Beschlüssen des Europarates vom Juni 2008 (Resolutionen 1617 (2008) und 1618 (2008) und Empfehlungen 1839 (2008) und 1840 (2008)) geforderte Stärkung der Partizipationsrechte der Einwanderinnen und Einwanderer in den Mitgliedstaaten, darunter der Bundesrepublik Deutschland, umzusetzen?<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass eine eigens eingerichtete Monitoringkommission die Umsetzung der diesbezüglichen Europaratsbeschlüsse in Deutschland überprüft?</span> <span><br /> </span>