Umsetzung der Barrierefreiheit gemäß UN-Behindertenrechtskonvention auf Bundes- und Länderebene
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung bundesgesetzlichen Änderungsbedarf aufgrund der Regelungen des Artikels 9 der UN-Behindertenrechtskonvention, und wenn ja, wie sieht dieser aus?<br /> <br /> Wie erklärt sich die Bundesregierung, dass im Jahr 2010 ausschließlich im Bundesland Rheinland-Pfalz Zielvereinbarungen zur Herstellung von Barrierefreiheit gemäß Artikel 5 des Behindertengleichstellungsgesetzes abgeschlossen wurden, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?