Umsetzung der "Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung" (BITV) gemäß UN-Behindertenrechtskonvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern übernimmt die Bundesregierung eine koordinierende Rolle auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene bei der vollständigen Umsetzung der „Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung“ (BITV) als ein bedeutsames Instrument zur Umsetzung des Artikels 9 der UN-Behindertenrechtskonvention für den Informations- und Kommunikationssektor?<br /> <br /> Welche Schritte hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die bereits novellierte Verordnung, die sog. BITV 2, abgestimmt einzuführen, und welches weitere Vorgehen plant sie?