Umsetzung der Aufklärungs- und Beratungspflicht der Deutschen Rentenversicherung Bund im Hinblick auf das Flexirentengesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird die Aufklärungs- und Beratungspflicht (vgl. §§ 13, 14 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch – SGB I) der Deutschen Rentenversicherung Bund im Hinblick auf das Flexirentengesetz konkret umgesetzt, um dem laut Abschlussbericht zur Untersuchung des Flexirentengesetzes vom April 2022 weiterhin bestehenden geringen Bekanntheitsgrad über Möglichkeiten der Flexirente entgegenzuwirken und den Versicherten proaktiv relevante Informationen zur Verfügung zu stellen (bitte im Einzelnen ausführen)?