Umsetzung der Anforderungen des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetzes durch die Krankenkassen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Verbände der Krankenkassen der im Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) vom Gesetzgeber formulierten Aufforderung, einen Ausgleich für den coronabedingten Mehraufwand bei Personal- und Sachkosten sowie fehlende Einnahmen durch Minderbelegung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021 mit den Klinikbetreibern zu verhandeln, durch die einseitige Erarbeitung von Eckpunkten, die den Landesverbänden zur Umsetzung vorgelegt wurden, nicht nachkommen, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um bei den Krankenkassen eine den Anforderungen des GPVG entsprechende Umsetzung zu erwirken?