Umsetzung der Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes im Einklang mit Vorgaben der FFH- und Vogelschutz-Richtlinien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurde die Frist zur Stellungnahme im Rahmen der Verbändeanhörung zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung seitens des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) nachträglich der ursprünglich mitgeteilten Frist verkürzt, und wenn ja, aus welchen konkreten Gründen (wie beispielsweise unveränderlichen Terminketten) erfolgte die Fristverkürzung?