Umsetzung der Aarhus-Konvention in Bezug auf die Trinkwasserqualität
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit sind in Deutschland drei Säulen der Aarhus-Konvention (Öffentlichkeitsbeteiligung, Zugang zu Umweltinformationen und Zugang zu Gerichten) in Belangen der Trinkwasserqualität jeweils umgesetzt, und inwieweit unterstützt es die Bundesregierung, im Rahmen der Neufassung der europäischen Trinkwasserrichtlinie die Klagemöglichkeiten für Nichtregierungsorganisationen auf Regelungen und Entscheidungen im Geltungsbereich dieser Richtlinie auszuweiten?