Umsetzbarkeit von Hardware-Nachrüstungen älterer Dieselfahrzeuge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung mit den Ergebnissen der ADAC-Studie "NOX-Reduzierung an Euro 5 Dieselfahrzeugen durch Hardwarenachrüstung" (vgl: www.adac.de/der-adac/verein/aktuelles/hardware-nachruestungen/) zur Umsetzbarkeit von Hardwarenachrüstungen von älteren Dieselfahrzeugen die vom damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt geforderte Expertenprüfung ("Ob es zusätzliche Hardware-Lösungen für bestimmte Wagentypen geben kann, muss mit Experten geprüft werden.", vgl. www.heise.de/newsticker/meldung/Dobrindt-erinnert-Autoindustrie-an-deren-verdammte-Verantwortung-3786573.html) als erfüllt an, und welche Konsequenzen in Bezug auf Hardwarenachrüstungen auf Herstellerkosten werden folglich seitens der Bundesregierung gezogen?