Umschreibung eines Künstlernamens auf den bürgerlichen Namen in Kraftfahrzeugpapieren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist ein Künstler, der seinen Künstlernamen in den Personalausweis eintragen ließ, verpflichtet, seinen Kraftfahrzeugschein und Kraftfahrzeugbrief, welche auf den Künstlernamen ausgestellt sind, auf seinen Familien- bzw. bürgerlichen Namen umschreiben zu lassen, und wenn ja, aus welcher Vorschrift ergibt sich das?