Umschichtung von Mitteln des Etats für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit in den Verwaltungskostenetat
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie viele Mittel des Etats für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit sind zur Umschichtung in den Verwaltungskostenetat im laufenden Jahr vorgesehen und bei der Darstellung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 53 auf Bundestagsdrucksache 18/3215 zur Ausschöpfung der Eingliederungsmittel bei den gemeinsamen Einrichtungen und den zugelassenen kommunalen Trägern berücksichtigt worden (bitte in relativen und absoluten Zahlen für die Bundesländer darstellen), und wie würde sich die Ausschöpfungsquote der Eingliederungsmittel darstellen, wenn die Umschichtung in der Darstellung nicht berücksichtigt würde? </p>