Umsatzversteuerung beim Arzneimittelversandhandel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist sichergestellt, dass Arzneimittel, die von ausländischen Versendern an deutsche Patienten verkauft werden, in jedem Fall der deutschen Umsatzsteuer unterliegen, und wenn ja, wie wird diese Pflicht durchgesetzt?<br /> <br /> Wenn nein, in welchen Konstellationen ist es denkbar, dass Arzneimittel, die von ausländischen Versendern an deutsche Patienten verkauft werden, der Umsatzsteuer des Abgabelandes unterliegen, und sieht die Bundesregierung in einem solchen Fall hierin eine Ungleichbehandlung von deutschen und ausländischen Versendern?