Umsatzsteuersatz für Inklusionsbetriebe bzw. gemeinnützigen Vereine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Möglichkeiten, beispielsweise durch direkte finanzielle Förderung oder Änderungen im Umsatzsteuerrecht, zieht die Bundesregierung in Betracht, um Inklusionsbetrieben bzw. gemeinnützigen Vereinen, die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ins Arbeitsleben unterstützen, auch nach dem Urteil XI R 2/17 des Bundesfinanzhofs vom 23. Juli 2019 (welches die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes einschränkt) einen wirtschaftlichen Betrieb von Gastronomiebetrieben zu ermöglichen, und wann ist angesichts der Dringlichkeit gegebenenfalls mit einer Umsetzung zu rechnen?