Umsatzsteuerrechtliche Bewertung von Trinkgeldern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass freiwillig gezahlte Trinkgelder an das Bedienungspersonal unabhängig von der Zahlart (bar, ECKarte etc.) umsatzsteuerlich nicht zum Entgelt zählen (R 10.1 Absatz 5 Satz 3 des UmsatzsteuerAnwendungserlasses) und somit effektiv nicht der Umsatzsteuer unterworfen werden?