Umsatzsteuerpflicht für Bienenwiesen bereitstellende Landwirte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesregierung es für möglich, in der gemeinsam mit den Ländern vorgenommenen Auslegung des Umsatzsteuergesetzes (UstG) eine neue Bewertung des in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 19/11515 geschilderten Sachverhalts vorzunehmen, sodass die Umsatzsteuer nicht mehr fällig wird?