Umsatzsteuerpflicht für Arbeitsmarktmaßnahmen nach dem SGB III
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung, dass das Bundesministerium der Finanzen Arbeitsmarktmaßnahmen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) als umsatzsteuerpflichtig einstuft, so dass Beitragsgelder der Bundesagentur für Arbeit (BA) und Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik der Grundsicherungsstellen entgegen ihrer eigentlichen Bestimmung zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte herangezogen werden, und welche Bedeutung hat die Auffassung des Bundesfinanzministeriums für die von der Bundesregierung angekündigte Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente?